ZE19.19 3.000 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP02.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP02.19 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE19.19 · 322,00 € × 1322,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP02.19 · 322,00 € × 1322,00 € = gleich
Zusatzentgelt322,00 €

Auslösende OPS-Kodes1