ZE19.18 2.800 mg bis unter 3.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP02.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP02.18 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE19.18 · 348,25 € × 1348,25 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP02.18 · 348,25 € × 1348,25 € = gleich
Zusatzentgelt348,25 €

Auslösende OPS-Kodes1