ZE19.16 2.400 mg bis unter 2.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP02.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP02.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE19.16 · 187,96 € × 1187,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP02.16 · 187,96 € × 1187,96 € = gleich
Zusatzentgelt187,96 €

Auslösende OPS-Kodes1