ZE19.14 2.000 mg bis unter 2.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP02.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP02.14 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE19.14 · 146,32 € × 1146,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP02.14 · 146,32 € × 1146,32 € = gleich
Zusatzentgelt146,32 €

Auslösende OPS-Kodes1