ZE173.06 1.800 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP109.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP109.06 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE173.06 · 34.769,34 € × 134.769,34 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP109.06 · 34.769,34 € × 134.769,34 € = gleich
Zusatzentgelt34.769,34 €

Auslösende OPS-Kodes1