ZE173.04 1.200 mg bis unter 1.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP109.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP109.04 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE173.04 · 23.179,56 € × 123.179,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP109.04 · 23.179,56 € × 123.179,56 € = gleich
Zusatzentgelt23.179,56 €

Auslösende OPS-Kodes1