ZE172.12 6.000 mg bis unter 6.720 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.12 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.12 · 19.232,40 € × 119.232,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.12 · 19.232,40 € × 119.232,40 € = gleich
Zusatzentgelt19.232,40 €

Auslösende OPS-Kodes1