ZE172.11 5.880 mg bis unter 6.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.11 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.11 · 18.847,75 € × 118.847,75 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.11 · 18.847,75 € × 118.847,75 € = gleich
Zusatzentgelt18.847,75 €

Auslösende OPS-Kodes1