ZE172.10 5.040 mg bis unter 5.880 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.10 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.10 · 16.155,22 € × 116.155,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.10 · 16.155,22 € × 116.155,22 € = gleich
Zusatzentgelt16.155,22 €

Auslösende OPS-Kodes1