ZE172.08 4.200 mg bis unter 4.800 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.08 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.08 · 13.462,68 € × 113.462,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.08 · 13.462,68 € × 113.462,68 € = gleich
Zusatzentgelt13.462,68 €

Auslösende OPS-Kodes1