ZE172.06 3.360 mg bis unter 3.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.06 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.06 · 10.770,14 € × 110.770,14 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.06 · 10.770,14 € × 110.770,14 € = gleich
Zusatzentgelt10.770,14 €

Auslösende OPS-Kodes1