ZE172.04 2.400 mg bis unter 2.520 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP108.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP108.04 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE172.04 · 7.692,96 € × 17.692,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP108.04 · 7.692,96 € × 17.692,96 € = gleich
Zusatzentgelt7.692,96 €

Auslösende OPS-Kodes1