ZE17.14 31,0 g bis unter 34,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.14 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE17.14 · 337,15 € × 1337,15 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.14 · 337,15 € × 1337,15 € = gleich
Zusatzentgelt337,15 €

Auslösende OPS-Kodes1