ZE17.14 31,0 g bis unter 34,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE17.14 · 397,99 € × 1397,99 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.14 · 397,99 € × 1397,99 € = gleich
Zusatzentgelt397,99 €

Auslösende OPS-Kodes1