ZE17.13 28,0 g bis unter 31,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.13 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE17.13 · 445,49 € × 1445,49 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.13 · 445,49 € × 1445,49 € = gleich
Zusatzentgelt445,49 €

Auslösende OPS-Kodes1