ZE17.12 25,0 g bis unter 28,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE17.12 · 400,02 € × 1400,02 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.12 · 400,02 € × 1400,02 € = gleich
Zusatzentgelt400,02 €

Auslösende OPS-Kodes1