ZE17.11 22,0 g bis unter 25,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.11 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE17.11 · 242,32 € × 1242,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.11 · 242,32 € × 1242,32 € = gleich
Zusatzentgelt242,32 €

Auslösende OPS-Kodes1