ZE17.10 19,0 g bis unter 22,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP01.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP01.10 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE17.10 · 210,72 € × 1210,72 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP01.10 · 210,72 € × 1210,72 € = gleich
Zusatzentgelt210,72 €

Auslösende OPS-Kodes1