ZE168.04 50 mg bis unter 60 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP74.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP74.04 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE168.04 · 3.843,59 € × 13.843,59 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP74.04 · 3.843,59 € × 13.843,59 € = gleich
Zusatzentgelt3.843,59 €

Auslösende OPS-Kodes1