ZE168.02 30 mg bis unter 40 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP74.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP74.02 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE168.02 · 2.402,24 € × 12.402,24 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP74.02 · 2.402,24 € × 12.402,24 € = gleich
Zusatzentgelt2.402,24 €

Auslösende OPS-Kodes1