ZE167.29 1.140 mg bis unter 1.220 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.29In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.29 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.29 · 85.818,72 € × 185.818,72 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.29 · 85.818,72 € × 185.818,72 € = gleich
Zusatzentgelt85.818,72 €

Auslösende OPS-Kodes1