ZE167.26 900 mg bis unter 980 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.26In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.26 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.26 · 68.164,58 € × 168.164,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.26 · 68.164,58 € × 168.164,58 € = gleich
Zusatzentgelt68.164,58 €

Auslösende OPS-Kodes1