ZE167.22 580 mg bis unter 660 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.22 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.22 · 44.625,73 € × 144.625,73 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.22 · 44.625,73 € × 144.625,73 € = gleich
Zusatzentgelt44.625,73 €

Auslösende OPS-Kodes1