ZE167.20 460 mg bis unter 500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.20 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.20 · 34.817,88 € × 134.817,88 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.20 · 34.817,88 € × 134.817,88 € = gleich
Zusatzentgelt34.817,88 €

Auslösende OPS-Kodes1