ZE167.13 220 mg bis unter 240 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.13 · 16.673,35 € × 116.673,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.13 · 16.673,35 € × 116.673,35 € = gleich
Zusatzentgelt16.673,35 €

Auslösende OPS-Kodes1

ZE167.13 220 mg bis unter 240 mg – ZE 2019