ZE167.12 200 mg bis unter 220 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.12 · 15.202,17 € × 115.202,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.12 · 15.202,17 € × 115.202,17 € = gleich
Zusatzentgelt15.202,17 €

Auslösende OPS-Kodes1