ZE167.11 180 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.11 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.11 · 13.690,78 € × 113.690,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.11 · 13.690,78 € × 113.690,78 € = gleich
Zusatzentgelt13.690,78 €

Auslösende OPS-Kodes1