ZE167.10 160 mg bis unter 180 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.10 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.10 · 12.259,82 € × 112.259,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.10 · 12.259,82 € × 112.259,82 € = gleich
Zusatzentgelt12.259,82 €

Auslösende OPS-Kodes1