ZE167.09 140 mg bis unter 160 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.09 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.09 · 10.788,64 € × 110.788,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.09 · 10.788,64 € × 110.788,64 € = gleich
Zusatzentgelt10.788,64 €

Auslösende OPS-Kodes1