ZE167.03 70 mg bis unter 80 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP72.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP72.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE167.03 · 5.394,32 € × 15.394,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP72.03 · 5.394,32 € × 15.394,32 € = gleich
Zusatzentgelt5.394,32 €

Auslösende OPS-Kodes1