ZE164.30 134 bis unter 146 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP69.30In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP69.30 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE164.30 · 51.948,10 € × 151.948,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP69.30 · 51.948,10 € × 151.948,10 € = gleich
Zusatzentgelt51.948,10 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-800.n0134 bis unter 146 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate