ZE164.0 2 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP69.01ZP69.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP69.01, ZP69.02 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE164.0 · 1.108,46 € × 11.108,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP69.01 · 738,98 € × 1738,98 € −369,48 €
Zusatzentgelt1.108,46 €

Auslösende OPS-Kodes2

  • 8-800.h12 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.h23 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate