ZE164.06 8 bis unter 10 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP69.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP69.06 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE164.06 · 3.223,06 € × 13.223,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP69.06 · 3.223,06 € × 13.223,06 € = gleich
Zusatzentgelt3.223,06 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 8-800.h68 bis unter 10 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate