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ZE
ZE
ZE160
ZE160.0
Änderungen 2019
/
ZE160.0
1 mg bis unter 3 mg
Verwendung
Abrechenbar
— dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:
ZP68.01
ZP68.02
In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP68.01, ZP68.02 aus.
Katalog 2019
G-DRG-Version 2019
Entgelt berechnen
Fallpauschalenkatalog 2019
Anzahl
ZE160.0 · 314,15 € × 1
314,15 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP68.01 · 130,90 € × 1
130,90 €
−183,25 €
Zusatzentgelt
314,15 €
Auslösende OPS-Kodes
2
6-007.70
1 mg bis unter 3 mg
6-007.71
3 mg bis unter 6 mg
Katalogbaum
ZE
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2019