ZE160.06 24 mg bis unter 30 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP68.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP68.06 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE160.06 · 2.024,94 € × 12.024,94 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP68.06 · 2.024,94 € × 12.024,94 € = gleich
Zusatzentgelt2.024,94 €

Auslösende OPS-Kodes1