ZE157.14 2.080 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE157.14 · 5.662,73 € × 15.662,73 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.14 · 5.662,73 € × 15.662,73 € = gleich
Zusatzentgelt5.662,73 €

Auslösende OPS-Kodes1