ZE157.13 1.920 mg bis unter 2.080 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.13 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE157.13 · 5.235,36 € × 15.235,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.13 · 5.235,36 € × 15.235,36 € = gleich
Zusatzentgelt5.235,36 €

Auslösende OPS-Kodes1