ZE157.12 1.760 mg bis unter 1.920 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.12 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE157.12 · 4.774,32 € × 14.774,32 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.12 · 4.774,32 € × 14.774,32 € = gleich
Zusatzentgelt4.774,32 €

Auslösende OPS-Kodes1