ZE157.0 80 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP67.01ZP67.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.01, ZP67.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE157.0 · 641,06 € × 1641,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.01 · 320,53 € × 1320,53 € −320,53 €
Zusatzentgelt641,06 €

Auslösende OPS-Kodes2