ZE157.0 80 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP67.01ZP67.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.01, ZP67.02 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE157.0 · 635,71 € × 1635,71 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.01 · 317,86 € × 1317,86 € −317,85 €
Zusatzentgelt635,71 €

Auslösende OPS-Kodes2