ZE157.0 80 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP67.01ZP67.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.01, ZP67.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE157.0 · 636,58 € × 1636,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.01 · 318,29 € × 1318,29 € −318,29 €
Zusatzentgelt636,58 €

Auslösende OPS-Kodes2