ZE157.04 480 mg bis unter 640 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.04 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE157.04 · 1.388,97 € × 11.388,97 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.04 · 1.388,97 € × 11.388,97 € = gleich
Zusatzentgelt1.388,97 €

Auslösende OPS-Kodes1