ZE157.03 320 mg bis unter 480 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE157.03 · 961,60 € × 1961,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.03 · 961,60 € × 1961,60 € = gleich
Zusatzentgelt961,60 €

Auslösende OPS-Kodes1