ZE157.03 320 mg bis unter 480 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP67.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP67.03 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE157.03 · 953,57 € × 1953,57 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP67.03 · 953,57 € × 1953,57 € = gleich
Zusatzentgelt953,57 €

Auslösende OPS-Kodes1