ZE156.17 510 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.17 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE156.17 · 14.337,60 € × 114.337,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.17 · 14.337,60 € × 114.337,60 € = gleich
Zusatzentgelt14.337,60 €

Auslösende OPS-Kodes1