ZE156.16 480 mg bis unter 510 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.16In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.16 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE156.16 · 13.510,43 € × 113.510,43 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.16 · 13.510,43 € × 113.510,43 € = gleich
Zusatzentgelt13.510,43 €

Auslösende OPS-Kodes1