ZE156.15 450 mg bis unter 480 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.15 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE156.15 · 12.784,04 € × 112.784,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.15 · 12.784,04 € × 112.784,04 € = gleich
Zusatzentgelt12.784,04 €

Auslösende OPS-Kodes1