ZE156.15 450 mg bis unter 480 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.15 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE156.15 · 12.773,56 € × 112.773,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.15 · 12.773,56 € × 112.773,56 € = gleich
Zusatzentgelt12.773,56 €

Auslösende OPS-Kodes1