ZE156.13 390 mg bis unter 420 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.13 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE156.13 · 11.116,56 € × 111.116,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.13 · 11.116,56 € × 111.116,56 € = gleich
Zusatzentgelt11.116,56 €

Auslösende OPS-Kodes1