ZE156.13 390 mg bis unter 420 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP66.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP66.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE156.13 · 11.107,44 € × 111.107,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP66.13 · 11.107,44 € × 111.107,44 € = gleich
Zusatzentgelt11.107,44 €

Auslösende OPS-Kodes1